Individuelle Rechts-Beratung: Der Vorstand hat am 25. April 2019 beschlossen, dass den Mitgliedern ab sofort eine individuelle (Rechts-)Beratung im gesamten Leistungsspektrum des Sozial- und Behindertenrechts angeboten wird. Hierfür steht im Moment der stv. Vorsitzende Klaus Müller-Wrasmann zur Verfügung. Er ist für diese Beratung vom Vorstand als Bevollmächtigter im Sinne von § 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 Sozialgerichtsgesetz eingesetzt worden. Die Beratung setzt eine Mitgliedschaft im Verein voraus. Klaus Müller-Wrasmann ist auch befugt, Widerspruchs- und gerichtliche Verfahren bis hin zum Landessozialgericht wahrzunehmen. Weitere Einzelheiten gehen aus dem -> KLICK herunterladbaren Info-Blatt <- hervor.