Heilmittelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Die Rechtsgrundlagen sind zu finden in den §§ 32 und 34 SGB V.
In dem -> KLICK herunterladbaren <- Papier können weitere Details nachgelesen werden.
Nachstehend geht es auch direkt zu weiteren Informationen:
- Quelle Heilmittel-Richtlinie: http://kurzelinks.de/tszn
mit Anlagen 1 und 2, Anlage 2 enthält die Liste der medizinischen Diagnosen über die Ausstellung von Verordnungen außerhalb des Regelfalls; - der Zweite Teil der Heilmittel-Richtlinie umfasst die Indikationskataloge für die entsprechenden therapeutischen Maßnahmen;
- es gibt auch eine Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte, mit
+ Erster Teil, Quelle: http://kurzelinks.de/7xao
+ Zweiter Teil, Quelle: http://kurzelinks.de/cx23 - Überblick GKV-Spitzenverband: http://kurzelinks.de/cpfu
- Info AOK Niedersachsen: http://kurzelinks.de/x4he