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Aktiv DabeiSein e.V. Hannover

Selbstbestimmung und Teilhabe mit Behinderungen

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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv

Grafik ArchivArchiv des Vereins Aktiv DabeiSein e.V. Hannover

Archiv Aktiv DabeiSein e.V. Hannover

EndGrafik Kreis mit Menschen und Rollise Februar 2020 wurde das Projekt „Eltern-Kind-Kreise“ (in 2020/21 wegen Corona nur Online präsent, -> KLICK Nachfragen <-) in Stadt und Region Hannover bekanntgemacht. Die -> KLICK beigefügten Unterlagen <- wurden an kommunale Stellen und an Schulen mit der Bitte um Unterstützung verschickt.

Ziel des Projektes ist der Aufbau dezentraler Elterngesprächskreise in Stadt und Region Hannover für Familien mit beeinträchtigten Kindern. Es geht hierbei um den funktionierenden Aufbau einer Organisation der Hilfe zur Selbsthilfe. Passbild Frau Lichte

Das Projekt wurde zur Bearbeitung Frau Katharina Lichte übertragen. Sie ist ausgebildete Ergotherapeutin und kennt die Nöte der Eltern mit beeinträchtigten Kindern. Derzeit absolviert sie ein duales Studium im Gesundheitsmanagement. In diesem Projekt kann sie somit ihr während des Studiums erworbenes Wissen in die Praxis umsetzen.

Ehrenamtspreis 7. Januar 2020Ehrenamtspreis für bürgerschaftliches Engagement für Familien mit Kindern mit Behinderungen

Der stv. Vorsitzende, Klaus Müller-Wrasmann, bekam am 7. Januar 2020 von der Region Hannover den Ehrenamtspreis für bürgerschaftliches Engagement für Familien mit Kindern mit Behinderungen.
Dies ist nur in einem Verein möglich, der die Infrastruktur für ein solches Engagement zur Verfügung stellt. Insoweit ist dies eine Auszeichnung für den Verein. Wir sind seit über 60 Jahren für Eltern mit ihrem gesamten Angehörigenkreis da und unterstützen sie mit ihrem beeinträchtigten Kind und weiteren

Grafik Landesvertretung Niedersachsen des bvkmAm 6. Januar 2020 gab die Landesvertretung Niedersachsen im Rahmen einer Verbändeanhörung zum Entwurf einer Niedersächsischen Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG und ihr Verfahren gegenüber dem Niedersächsischen Sozialministerium eine kurze -> Stellungnahme <- ab.

Weihnachtsfeier am 14.12.2019Bei der diesjährigen Weihnachtsfeier am 14. Dezember 2019 konnten sehr viele Mitglieder begrüßt werden. Dies hing damit zusammen, dass in diesem Jahr neue Mitglieder zum Verein hinzugestoßen sind. Noch voller wäre es gewesen, wenn nicht einige Mitglieder aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig vorher absagen mussten.


Hier einige Bilder:

Am 30. November 2019, 14.00 Uhr, gehen wir in das GOP. Das diesjährige Weihnachts-Musical Hannover 2019 lautet: Der Prinz und das wilde Mädchen, vgl. -> https://kurzelinks.de/o6e1 <-.

Am 27. November 2019, 16.30 Uhr, findet eine Informations-Veranstaltung zum Thema: „Hilfeleistung der Feuerwehren für Menschen in Not (z.B. Rollstuhlausfällen)“ statt. Mit dabei ist Herr Olaf Rebmann, Erster Hauptlöschmeister, Landesfeuerwehrverband Niedersachsen. Die Einladung hierzu kann -> hier <-   heruntergeladen werden.

Grafik Landesvertretung Niedersachsen des bvkm30. Oktober 2019 – Die Landesvertretung Niedersachsen reichte beim Niedersächsischen Sozialministerium Änderungsvorschläge zur Neufassung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) ein, und zwar:

  • -> KLICK Anschreiben <-
  • -> KLICK Textvorschläge <- im Detail
  • -> KLICK Anlage <- (Anmerkungen zu den Prüfungsvoraussetzungen der Monitoringstelle zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland)

Am 24. Oktober 2019, 18.00 Uhr, wird eine Selbstbestimmte Wohngemeinschaft „4. OG Läuferweg“ gegründet. Im Servicehaus Läuferweg wird der Verein 7 Zimmer anmieten, in die Menschen mit Behinderungen einziehen werden. Zusammen mit anderen Bewohnerinnen und Bewohnern wird die Gemeinsamkeit gefördert. Es wird eine Vielzahl von Aktivitäten geben. Der Aufruf kann -> hier KLICK <- heruntergeladen werden.

Ehrung Ehepaar Page für 51-jährige MitgliedschaftAm 19. Oktober 2019 fand die vereinsinterne Feier zum 60-jährigen Bestehen des Vereins statt. Klaus Dickneite, der Vorsitzende des Vereins, dankte besonders den ältesten Mitgliedern, dem Ehepaar Pape, für ihre 51-jährige Mitgliedschaft. Diese Jubiläumsfeiern finden ab 2020 alljährlich statt.

Seit 1. September 2019 gibt es im Internet einen interessanten Fristenrechner für die Berechnung relevanter Fristen im Prozess von Rehabilitationsverfahren. Hintergrund: Das Bundesteilhabegesetz hat mit Wirkung ab Januar 2018 die maximal möglichen Bearbeitungsfristen festgelegt, die die einzelnen Träger von Sozialleistungen, wie Krankenkassen, Arbeitsagenturen, Rentenversicherungen usw., zu beachten haben. Leider gelten diese Fristen nicht für die Bearbeitung von Leistungen aus der Eingliederungshilfen und Hilfen zur Pflege. Für die Pflegekassen gelten ebenfalls gesonderte Fristen. Weitere deutlich kürzere verbindlich einzuhaltende Bearbeitungsfristen gelten für akute Krankheitsfälle. Weitere Hinweise zum Fristenrechner gibt es -> KLICK auf dieser Internetseite <-.

Am 28. August 2019 fand eine wichtige Info-Veranstaltung statt. Ab Januar 2020 geht es in Niedersachsen um die konkrete Umsetzung von Detailregelungen zum Bundesteilhabegesetz. In der Veranstaltung wurden alle Einzelheiten mitgeteilt, die vielen Nachfragen wurden beantwortet. In dieser Veranstaltung wurde

  • das -> hier – KLICK – herunterladbare Papier <- ausgehändigt (das Papier wurde um die ab 2020 geltenden Werte bei der Grundsicherung überarbeitet).

Die Originaldokumente, mit Unterschriften der Vertragspartner, der Übergangsvergangsvereinbarung ab 2020 (bis 2021) sind -> KLICK – hier herunterladbar <-.

Der Verein führt am 21. Juni 2019, Beginn 10 Uhr, Ende 16 Uhr, einen Fachtag zur Förderung komplex-beeinträchtigter Menschen in Kooperation mit der Landesvertretung Niedersachsen des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) durch. Es gibt Referate (Frau Tauchert, Geschäftsführerin bvkm; Frau Dr. Grüber, Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft, Berlin und Frau Lang, Stiftung Leben pur, München) und eine Arbeitsgruppenphase für Familienangehörige und gesetzliche Betreuer; für Einrichtungen und Dienstleister und zu Wünsche zur Finanzierung, die abschließend zusammengefasst werden. Frau Wontorra, Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, hat hierzu ein Vorwort geschrieben, weil sie leider nicht persönlich teilnehmen kann. Weitere Details -> KLICK vgl. herunterladbare <- Einladung.

Grafik Landesvertretung Niedersachsen des bvkmAm 13. Juni 2019 trug die Landesvertretung Niedersachsen in der Öffentlichen Anhörung im Landtag von Niedersachsen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Niedersachsen -> KLICK die folgende Stellungnahme <– vor. Nach der Anhörung wurde den Fraktionsmitgliedern, die im Sozialausschuss bei der Anhörung dabei waren, auf die besondere Förderung der Menschen mit einem hohen Förderbedarf aufmerksam gemacht, vgl. die -> KLICK herunterladbare E-Mail <-. Hintergrund dieser Nacharbeit waren verschiedene Fragestellungen, die u.a. auch an uns gerichtet wurden und auf die in der Anhörung nicht in ausreichendem Umfang Stellung genommen werden konnte. Leider hatte nur die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90 / Die Grünen, Anja Piel, diese E-Mail zu einem persönlichen Gespräch genutzt.

Bild: VW Nutzfahrzeuge HannoverAm 14. Juni 2019 treffen wir uns um 12.30 Uhr zur Werksbesichtigung beim Transporterwerk an der Endhaltestelle Stöcken der Stadtbahnlinie 5. Gegen 14.30 Uhr geht es von dort zu unserem Sommerfest in die Finca und Bar Celona, Garbsener Landstraße 25. Diejenigen, die zum Sommerfest direkt kommen möchten, sollten gegen 15.00 Uhr dort sein. Weitere Details gehen aus der -> KLICK beigefügten Einladung <- hervor. Achtung: Anmeldefrist: 25.05.2019.

Bild ZahnarztAm Mittwoch, 22. Mai 2019, Beginn 16.30 Uhr, ver.di-Höfe, findet eine Info-Veranstaltung zur Zahngesundheit statt. Dieses Mal geht es um das Leistungsspektrum eines/einer Facharztes/in für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Weitere Einzelheiten gehen aus der  -> KLICK herunterladbaren Einladung <-  hervor.

Bild BeratungIndividuelle Rechts-Beratung: Der Vorstand hat am 25. April 2019 beschlossen, dass den Mitgliedern ab sofort eine individuelle (Rechts-)Beratung im gesamten Leistungsspektrum des Sozial- und Behindertenrechts angeboten wird. Hierfür steht im Moment der stv. Vorsitzende Klaus Müller-Wrasmann zur Verfügung. Er ist für diese Beratung vom Vorstand als Bevollmächtigter im Sinne von § 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 Sozialgerichtsgesetz eingesetzt worden. Die Beratung setzt eine Mitgliedschaft im Verein voraus. Klaus Müller-Wrasmann ist auch befugt, Widerspruchs- und gerichtliche Verfahren bis hin zum Landessozialgericht wahrzunehmen. Weitere Einzelheiten gehen aus dem -> KLICK herunterladbaren Info-Blatt <- hervor.

8. bis 19. Juli 2019 – An diesen Tagen findet das Prima Klima Camp an der Otfried-Preußler-Schule in Hannover statt. Innovativ und inklusiv: Die hannoverschen Vereine Aktiv DabeiSein und Down-Syndrom Hannover gehen mit ihren Ferienaktionen in die nächste Runde. In den Sommerferien 2019 startet unter Leitung von Aktiv DabeiSein Dienstleistungen eG das Prima-Klima-Camp mitten in der City von Hannover – mit Anspruch auf Fortsetzung und in Kooperation mit dem TKH. In der national preisgekrönten Grundschule für Inklusion, in der Otfried-Preußler-Schule, treffen sich im Camp motivierte Betreuer, gut gelaunte Klimaschutz-Experten und Mädchen und Jungen zwischen 6 und 14 Jahren. Die spielerische Umweltbildung in Verbindung mit Inklusion bildet den Schwerpunkt des Ferienangebots. Hier gibt es weitere Informationen.

8 bis 12. Juli und/oder 15 bis 19. Juli 2019 – Dies sind die Tage für das Ferienangebot an der Freien Martinsschule in Laatzen. Es kann in diesen Wochen für eine einzelne Woche oder über die gesamte Zeit gebucht werden. Die tägliche Betreuungszeit ist von 9 bis 16 Uhr – bei Nachfrage auch von 8 bis 17 Uhr. Der Veranstalter ist die Freie Martinsschule in Zusammenarbeit mit dem Verein Aktiv DabeiSein e.V. und der Stiftung Jonathan e.V. Informationen: telefonisch unter 0511 45980580 oder per E-Mail – fms@dabei-sein.com.

Heilmittelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Die Rechtsgrundlagen sind zu finden in den §§ 32 und 34 SGB V.

In dem -> KLICK herunterladbaren <- Papier können weitere Details nachgelesen werden.

Nachstehend geht es auch direkt zu weiteren Informationen:

  • Quelle Heilmittel-Richtlinie: http://kurzelinks.de/tszn
    mit Anlagen 1 und 2, Anlage 2 enthält die Liste der medizinischen Diagnosen über die Ausstellung von Verordnungen außerhalb des Regelfalls;
  • der Zweite Teil der Heilmittel-Richtlinie umfasst die Indikationskataloge für die entsprechenden therapeutischen Maßnahmen;
  • es gibt auch eine Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte, mit
    + Erster Teil, Quelle: http://kurzelinks.de/7xao
    + Zweiter Teil, Quelle: http://kurzelinks.de/cx23
  • Überblick GKV-Spitzenverband: http://kurzelinks.de/cpfu
  • Info AOK Niedersachsen: http://kurzelinks.de/x4he

Hilfsmittelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV),
hier: Besonderheiten als Folgen von Krankheit bzw. Behinderung und im Zusammenhang mit Bundesteilhabegesetz

Das Bundessozialgericht hat in 3 Beschlüssen am 15. März 2018, Quelle: https://kurzelinks.de/zmwi, entschieden, dass bei der Bearbeitung von Hilfsmitteln streng unterschieden werden muss, ob das Hilfsmittel

  • zur Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung im Sinne von § 33 Abs. 1 Satz 1 Variante 1 SGB V oder
  • dem Ausgleich oder der Vorbeugung einer Behinderung (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Varianten 2 und 3 SGB V)

dienen soll.  Beispiele für Variante 1: Rollstuhleinsatz nach einem komplizierten Beinbruch ohne bleibende Behinderung, bzw. Varianten 2 und 3: Rollstuhleinsatz bei einer Person, die schon seit Jahren auf Rollstühlen angewiesen ist. Im ersten Fall hat die Krankenkasse nur drei Wochen Zeit für die Antragsbearbeitung (§ 13 Abs. 3a SGB V), im zweiten Fall von mindestens zwei Monaten (§ 18 SGB IX).

Wenn eine Behinderung im Sinne des SGB IX in der Neufassung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) vorliegt, dann haben die Rehabilitationsträger (die gesetzliche Krankenkasse ist auch ein Reha-Träger) bei der Bewilligung von Rehabilitationsleistungen die Zielsetzungen des Gesetzes zu beachten. Hierzu gehört, dass ein solchen Hilfsmittel immer dann zu bewilligen ist, wenn hierdurch die Selbstbestimmung des Menschen mit Behinderungen gefördert wird.

Die Krankenkasse hat bei ihrer Entscheidung sicherzustellen, dass hierdurch die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft erreicht wird, eine fiktive Teilhabemöglichkeit mit anderen Hilfsmitteln reicht als Entscheidungsgrundlage hierfür nicht aus. Wörtlich heißt es im § 19 Abs. 3 SGB IX: „Der Teilhabeplan wird (…) darauf ausgerichtet, den Leistungsberechtigten unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles eine umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zügig, wirksam (…) und auf Dauer zu ermöglichen.“

Dem Leistungsberechtigten steht nach § 8 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht zu. Im letzten Absatz ist ausdrücklich vorgesehen, dass die von der Krankenkasse zu bewilligenden Leistungen der Zustimmung des Leistungsberechtigten bedürfen.

Ist von Gesetzes wegen kein Teilhabeplan verpflichtend anzusetzen, so kann der Leistungsberechtigte trotzdem die Durchführung eines Teilhabeplans beantragen (§ 19 Abs. 2 letzter Satz SGB IX).

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Zusatz zum Logo: Aktiv dabei seit 1959 als Körper- und Mehrfachbehindertenverein Hannover

Individuelle (Rechts-)Beratung

für unsere Mitglieder
durch den stv. Vorsitzenden,
Klaus Müller-Wrasmann,
Anfragen per E-Mail an:
stv-vorsitz [ ät ] aktiv-dabeisein.de

Genossenschaft

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Dienstleistungen eG

Hans-Böckler-Allee 20
30173 Hannover
mehr … -> Weiterleitung zur Genossenschaft

Vereinssitz

Aktiv DabeiSein e.V.
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mit Behinderungen
Schwanenring 14
30627 Hannover

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Neueste Beiträge

  • Betreuungswesen: Fachdiskussion BTHG – Diskussionen und Nachfragen (bis Ende Dezember 2020)
  • 24. Februar 2020 – Vorstellung Projekt „Eltern-Kind-Kreise“ – 2020/21 Online
  • 7. Januar 2020 Ehrenamtspreis für bürgerschaftliches Engagement für Familien mit Kindern mit Behinderungen
  • 6. Januar 2020: Verbändeanhörung zu einer Rechtsverordnung zum NBGG
  • 14. Dezember 2019 – Weihnachtsfeier
  • 30. November 2019: Besuch im GOP – Weihnachts-Musical Hannover 2019

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