Selbstbestimmt mit und ohne Behinderungen

Betreuung
Inhaltsverzeichnis – Um was geht es hier?
Jede Person kann sich für eine Unterstützung an uns werden.
Kontakt zu uns über:

Rechtliche Betreuung
Auf dieser Seite geht es uns um die rechtliche Betreuung. Hiervon betroffen sind Personen ab dem 18. Lebensjahr. Diese werden auch Volljährige genannt. Eine Betreuung wird nur für volljährige Personen mit psychischer Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen vorgesehen. Aber auch nur, wenn sie ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können.
Ab Januar 2023 gibt es ein neues Gesetz hierfür. Danach kann eine rechtliche Betreuung vermieden werden. Dies ist möglich, wenn die Selbstständigkeit in rechtlichen Fragen besonders gefördert wird. Hierum kümmern wir uns in unserer Vereinsarbeit.

Rechtliche Betreuung
Unser Syndikus-Rechts-Anwalt, Herr Torsten Licker, steht Menschen mit einer gesetzlichen Betreuung im Januar 2023 als hauptamtlicher gesetzlicher Betreuer zur Verfügung.
Neu ab 2023 ist: Alle hauptamtlichen gesetzlichen Betreuer benötigen eine Zulassung. Ausnahme nur für schon lange tätige Betreuer.
Ehrenamtliche Betreuer müssen an Schulungen teilnehmen. Nur Familienangehörige sind hiervon ausgenommen.
Eine gesetzliche Betreuung kann aber auch ab 2023 sinnvoll sein. Hierfür haben wir den Betreuungsverein gegründet.
PDF-Download Beitritts-erklärung
PDF-Download Vollmacht
Kontakt-Formular
Das Dokument Daten-schutz-erklärung ist hier (LINK) zu finden.