Betreuung

Unterstützung

Alltagshilfen

Alltagshilfen
Wir unterstützen Sie im täglichen Leben und helfen dabei, Aufgaben leichter und selbstständig zu bewältigen.

Integrationshilfen

Assistenz
Wir begleiten Sie dabei, sich in Arbeit, Freizeit und Gemeinschaft zurechtzufinden und neue Schritte sicher zu gehen.

Rechtliche Betreuung

Rechtliche Betreuung
Wir stehen Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zur Seite und sorgen dafür, dass Ihre persönlichen Rechte gut vertreten sind.

Benötigen Sie Unterstützung zu Hause? Haben Sie Angehörige mit Hilfebedarf? Wir sind für Sie da!

  • Einkaufen, putzen und kochen
  • Arztbesuche
  • Freizeit
  • Behördengänge
  • und vieles mehr

Wir sind zertifizerter Anbieter für Alltagshilfen, kostenlos für Menschen mit Pflegegrad (1-5) und in der häuslichen Pflege.

Alltagshilfen

Anschrift:

Aktiv DabeiSein e.V.
Selbstbestimmt mit und ohne Behinderungen
Baumschulenallee 20-22
30625 Hannover

Kontakt:

Telefon: 0511 33088560
E-Mail: adevbuero@aktiv-dabeisein.de

Der Begriff Assistenz bei Menschen mit Behinderungen steht für selbstbestimmte Unterstützung.
Assistenzkräfte können Menschen mit Behinderungen im Alltag in vielen Lebensabschnitten unterstützen, Beispiele:
+ Schule (Schulbegleitung)
+ Ausbildung
+ Arbeit
+ Wohnen
+ Pflege
+ Freizeit
+ ehrenamtliche Tätigkeiten

Selbstbestimmung ist ein zentraler Punkt des Assistenzmodells. Fremdbestimmte, entmündigende Hilfe, wie sie in der traditionellen Behindertenhilfe lange vorherrschend war und weiterhin ist, lehnen wir ab.

In der Praxis gibt es das Arbeitgeber- und das Dienstleiter-Modell. Wir unterstützen die Menschen mit Behinderungen in beiden Modellen. Details werden vorher ausführlich besprochen.

Die Finanzierung erfolgt durch die Leistungsträger: Krankenkassen, Pflegekassen, Eingliederungshilfe und Sozialämter. Bei der Antragstellung dieser Leistungen sind wir behilflich.

Integrationshilfen

Hiervon betroffen sind Personen ab dem 18. Lebensjahr. Diese werden auch Volljährige genannt. Eine Betreuung wird nur für volljährige Personen mit psychischer Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen vorgesehen. Aber auch nur, wenn sie ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können.

Ab Januar 2023 gibt es ein neues Gesetz hierfür. Danach kann eine rechtliche Betreuung vermieden werden. Dies ist möglich, wenn die Selbstständigkeit in rechtlichen Fragen besonders gefördert wird. Hierum kümmern wir uns in unserer Vereinsarbeit.

Rechtliche Betreuung