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Informationsveranstaltungen zum ab Januar 2023 geltenden neuen Betreuungsrecht

Abstimmung-Aufbauarbeit

Aus Sicht von Familien mit Angehörigen und Selbstbetroffenen als Menschen mit Behinderungen. Wir setzen uns für die Einhaltung der Menschenrechte für alle ein.

Das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Unterstützungsbedarf gilt auch im Betreuungsfall. Dieses Recht ist weiterhin zu stärken. Alle Formen der Unterstützung bei der Ausübung der rechtlichen Handlungsfähigkeit müssen auf dem Willen sowie den Wünschen, Idealen und erhofften Vorteilen der betroffenen Person beruhen.

02.09.2024, 17.30 Uhr – Nichts Neues im Betreuungsrecht!?
Falsch: Neues gibt es nicht. Richtig: Neu ist die Ablösung der ersetzenden hin zum System der unterstützten Entscheidungsfindung. Wir erläutern die Unterschiede!

30.09.2024, 17.30 Uhr – Nachfragen – Vertiefung
Vertiefung 1. Veranstaltung. Patientenverfügung – Vorsorge- und Generalvollmacht.

07.10.2024, 17.30 Uhr – Was tun: Eltern mit 16/17 j. Kindern?
Was müssen Eltern von 16- bzw. 17-jährigen Kindern mit Behinderungen wissen?

04.11.2024, 17.30 Uhr – Gibt’s nicht: Aufhebung gesetzliche Betreuung!
Einmal gesetzliche Betreuung – immer gesetzliche Betreuung: Ist dies richtig?

Referent:
Vereins-Vorsitzender Klaus Müller-Wrasmann erläutert. Er hat vielfältige Erfahrungen.

Wann:
02.09., 30.09., 07.10. und 04.11.2024

Veranstaltungsort:
Noch offen