Selbstbestimmt mit und ohne Behinderungen
Spenden
Inhaltsverzeichnis – Um was geht es hier?
Spenden-Zwecke
Der Verein sichert allen Spender_innen zu:
Die Spenden werden ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke für Menschen mit Behinderungen, vor allem Kinder, Jugendliche, Menschen im Alter, Minderbemittelte, verwendet, vgl. Selbst-verpflichtungs-erklärung.
Vor diesem Hintergrund und der Wahrnehmung der nachstehenden Erläuterungen werden für diese Ziele bzw. Zwecke gespendet:
Wir verwenden die Spenden nicht für unsere allgemeine Vereinsarbeit, sondern für bestimmte Zwecke, die wir in unserer Satzung näher beschrieben haben, z.B.:
Hinweise: Staatlicherseits sind die Rechte für Menschen mit Behinderungen verbessert worden. Aber es wird weiterhin nicht alles gefördert, Diskriminierungen sind nicht beendet. Hier springen wir mit den Spenden ein. Unsere Einnahmen sind gesetzlich gedeckelt.
Spenden-Konto Verein
Hinweise zu Spenden-Konto:
IBAN DE64 2505 0180 0910 6143 85
Mitglieder und Vorstand des Vereins, vor allem aber die Menschen mit Behinderungen bedanken uns für Spenden, die ihnen zugutekommen.
Wir – der geförderte Verein für Menschen mit Behinderungen
Aktiv DabeiSein e.V. Selbstbestimmt mit und ohne Behinderungen ist ein seit 1959 beim Amtsgericht Hannover unter VR 3517 eingetragener Verein mit Sitz in Hannover. Seit unserem Bestehen sind wir vom Finanzamt Hannover-Nord (St.-Nr.: 25/207/22465) als gemeinnütziger und mildtätiger Verein anerkannt. Wir sind Mitglied des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Niedersachsen e.V., Hannover, und des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V., Düsseldorf.
Nach unserer Satzung treten wir ein für Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Hilfe für Behinderte sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen nach § 53 Abgabenordnung (AO). Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstig werden.