09.08.2018: Bundesregierung beantwortet Kleine Anfrage der FDP zur Elektronischen Patientenakte
In ihrer Anwort (Drucksache 19/3627) zur Elektronischen Patientenakte vom 8. August stellt die Bunderegierung klar, dass die Patientenakten unabhängig von der Mitgliedschaft in einer bestimmten Krankenkasse bundesweit sektorenübergreifend bei allen Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und weiteren medizinischen Einrichtungen genutzt werden können sollen. Außerdem stellt die Bundesregierung klar, das die Krankenkassen ihre Versicherten informieren müssen.