
Teilhabe
Beratung
Die Gesellschafts-Mitglieder, die Sozialverwaltungen und die Dienstleister haben die sie verpflichtende gesetzliche Aufgabe, Menschen mit Beeinträchtigungen zu fördern, so dass diese
- ihre Selbstbestimmung und
- ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
realisieren können - so steht es im Dezember 2016 verabschiedeten Bundesteilhabegesetz, das nun Bestandteil des -> KLICK Sozialgesetzbuches 9 <- ist.
Diese Ziele können nur erreicht werden, wenn ein Mensch mit Beeinträchtigungen, ggf. mit ihren Angehörigen und gesetzlichen Betreuer, ausreichend informiert ist.
Insoweit stehen wir Ratsuchenden -> KLICK für Nachfragen gerne zur Verfügung <-.
Landesvertretung Niedersachsen des bvkm
Wir gehören nicht nur dem Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm), https://bvkm.de, an, sondern haben diesen sogar im Jahr unserer Gründung 1959 ebenfalls mit gegründet. Der bvkm gehört den Fachverbänden für Menschen mit Behinderungen (https://www.diefachverbaende.de) an, die zu jeden gesetzlichen Veränderungen und Erläuterungen angehört werden. Die Mitglieder aus Niedersachsen, die dem bvkm angehören, haben die Landesvertretung Niedersachsen des bvkm gegründet, damit sie auch angehört werden, wenn im Land Niedersachsen Veränderungen anstehen. Die Details werden unter dem Kapitel -> KLICK Landesvertretung Niedersachsen des bvkm <- dargestellt.