Am 13. Dezember 2006 verabschiedete die UNO-Generalversammlung in New York das am 3. Mai 2008 in Kraft getretene Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK), Info: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/?id=467. Die Bundesregierung unterzeichnete am 24. Februar 2009 die völkerrechtlich verbindliche Erklärung. Der Deutsche Bundestag beschloss am 21. Dezember 2008 ein Gesetz, in dem diese UN-BRK für in Deutschland geltendes Recht ist.
Trotzdem wird unter Juristen heftig darüber gestritten, ob Menschen aus dieser BRK überhaupt Rechte ableiten können. Nach Auffassung von Juristen und Richter gehen die deutschen Gesetze dieser UN-BRK vor.
Im Forum Rehabilitations- und Teilhaberecht (https://www.reha-recht.de) wird in einem längeren Beitrag geprüft, inwieweit die UN-BRK auch in Deutschland anzuwenden ist, hier -> zum Herunterladen – KLICK <-.